Management: Übergeordnete Behörden
Ministerium, Bezirksregierung
Eine Schule ist nicht autonom. Viele Entscheidungen
treffen übergeordnete Behörden wie das Ministerium
für Schule, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-
Westfalens oder die Bezirksregierung Düsseldorf.
Richtlinien und Lehrpläne, Fächer und Klassengrößen,
Versetzungsordnungen und weitere Vorschriften und
Erlasse sind von einer Schule zu beachten, auch die
Lehrereinstellung obliegt nicht der Schule. Eine Schule
hat jedoch in diesem Rahmen einen großen Gestaltungsspielraum,
ein eigenes individuelles Schulprogramm
zu entwickeln, also z.B. sprachliche, musische, ökologische, soziale
oder sportliche Schwerpunkte in der schulischen Ausbildung zu setzen.
Schulträger
Schulträger ist die Stadt Düsseldorf. Die Stadt ist
Eigner von Schulgebäude bzw. Schulgelände und beschäftigt
das nicht lehrende Personal (z.B. Hausmeister,
Sekretärinnen). Das Schulverwaltungsamt als vom
Schulträger beauftragtes Amt ist zuständig für die
Schulorganisation, die Einrichtung der Schulen, die
Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln und z.B.
auch für Schulungen des nicht lehrenden Personals.
Das Amt für Immobilienmanagement kümmert sich
um den Betrieb von Schulgebäude und Einrichtungen
auf dem Schulgelände, das Garten-, Friedhofs- und
Forstamt um die Grünflächen auf dem Schulgelände
und das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf
führt Maßnahmen wie Schulhofentsiegelung, Regenwasserversickerung
oder Emissionsmessungen durch.
Die Schule muss sich, um Renovierungen oder z.B.
technische Verbesserungen zu erreichen, mit dem
Schulträger ins Benehmen setzen.
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