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Management: Übergeordnete Behörden

Ministerium, Bezirksregierung

Eine Schule ist nicht autonom. Viele Entscheidungen treffen übergeordnete Behörden wie das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung Nordrhein- Westfalens oder die Bezirksregierung Düsseldorf.

Richtlinien und Lehrpläne, Fächer und Klassengrößen, Versetzungsordnungen und weitere Vorschriften und Erlasse sind von einer Schule zu beachten, auch die Lehrereinstellung obliegt nicht der Schule. Eine Schule hat jedoch in diesem Rahmen einen großen Gestaltungsspielraum, ein eigenes individuelles Schulprogramm zu entwickeln, also z.B. sprachliche, musische, ökologische, soziale oder sportliche Schwerpunkte in der schulischen Ausbildung zu setzen.

Schulträger

Schulträger ist die Stadt Düsseldorf. Die Stadt ist Eigner von Schulgebäude bzw. Schulgelände und beschäftigt das nicht lehrende Personal (z.B. Hausmeister, Sekretärinnen). Das Schulverwaltungsamt als vom Schulträger beauftragtes Amt ist zuständig für die Schulorganisation, die Einrichtung der Schulen, die Ausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln und z.B. auch für Schulungen des nicht lehrenden Personals.

Das Amt für Immobilienmanagement kümmert sich um den Betrieb von Schulgebäude und Einrichtungen auf dem Schulgelände, das Garten-, Friedhofs- und Forstamt um die Grünflächen auf dem Schulgelände und das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf führt Maßnahmen wie Schulhofentsiegelung, Regenwasserversickerung oder Emissionsmessungen durch. Die Schule muss sich, um Renovierungen oder z.B. technische Verbesserungen zu erreichen, mit dem Schulträger ins Benehmen setzen.

 

 



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Letzte Änderung bzw. Überprüfung dieser Seite: 05.07.2018
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