In den folgenden drei Jahren nach der Gültigkeitserklärung
müssen die im Umweltprogramm festgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt
und so die gesteckten Ziele termingerecht erreicht werden. Die Umsetzung
muss dokumentiert und das Erreichen der Ziele nachgewiesen werden. Dies
wird jährlich überprüft und gegebenenfalls werden Korrekturmaßnahmen
formuliert, die ebenfalls umgesetzt werden müssen.
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