1.1.
Die Umweltbibliothek ist eine Einrichtung des Umweltbüro Nord
e.V.
Sie dient vorrangig der Bildung und Umweltbildung von Kindern und
Jugendlichen, sowie der allgemeinen Information.
1.2.
Jeder kann die Einrichtung im Rahmen dieser Benutzerordnung nutzen.
Die Benutzung der Medien ist gegen einen Jahresbeitrag von 10 EUR
(ermäßigt 5 EUR) bzw. einen Monatsbeitrag von 1 EUR möglich.
Die Benutzung der Bürotechnik (Kopierer, Telefon, Fax) ist
gegen Kostenerstattung möglich. Eine Fernleihe ist gegen eine
Ausleihgebühr von 1 EUR je Medieneinheit zuzüglich Versandkosten
möglich.
2.1.
Für die Nutzung der Umweltbibliothek ist eine Anmeldung erforderlich,
die Eigentum der Umweltbibliothek bleibt. Die Leistungen innerhalb
der Räume der Einrichtung können ohne Benutzerausweis
in Anspruch genommen werden.
2.2.
Die BenutzerInnen melden sich unter Vorlage des Personalausweises
oder eines sonstigen gültigen amtlichen Identitätsausweises
an. Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums
auf einem Anmeldeformular notwendig. Die BenutzerInnen erkennen
mit ihrer Unterschrift auf diesem die Benutzerordnung an und geben
ihre Einwilligung, die oben benannten Angaben zu ihrer Person elektronisch
zu speichern.
2.3.
Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
können sich mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters anmelden.
Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich
der gesetzliche Vertreter zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung
anfallender Gebühren.
2.4.
Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
2.5.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, Veränderungen ihrer
Anschrift bei Namen und Adresse o. ä., der Umweltbibliothek
mitzuteilen.
2.6
Das Umweltbüro Nord e.V. speichert die Nutzerdaten auf Karteikarten
bzw. in Computerdatenbanken (nicht automatisierte Datei bzw. automatisierte
Datei nach § 3 (3) Bundesdatenschutzgesetz). Der Verein sichert
den BenutzerInnen Vertraulichkeit im Umgang mit ihren persönlichen
Daten zu. BenutzerInnen haben jederzeit das Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten (§§
34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz).
2.7
Nutzerdaten werden zwei Jahre nach Ablauf des Nutzungszeitraumes
(siehe Punkt 1.2 dieser Benutzerordnung) gelöscht; will ein/e
BenutzerIn danach die Bibliothek wieder nutzen, so ist eine erneute
Anmeldung erforderlich.
2.8
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung gibt der Nutzer(in) die nach
§ 4 Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Einwilligung zur
dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen
Daten.
3.1.
Es werden alle Medien für zwei Wochen, bei Fernleihe für
vier Wochen, entliehen. Die Ausleihfrist beginnt am Tag der Ausleihe,
bzw. des Versands. Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen.
3.2.
Wenn keine Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist mündlich,
schriftlich oder telefonisch vor Ablauf verlängert werden.
Es entscheidet in jedem Fall das Personal.
3.3.
Wurde die Ausleihfrist überzogen, werden Säumnisgebühren
in Höhe von 1,50 EUR je Exemplar und Woche erhoben.
4.1.
Vor der Ausleihe sind durch die BenutzerInnen der Zustand und die
Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel
sofort anzuzeigen.
4.2.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut
haben die BenutzerInnen bzw. deren gesetzliche Vertreter vollen
Ersatz zu leisten. Das Personal kann wahlweise die Beschaffung eines
gleichwertigen Ersatzexemplares oder Schadenersatz in Geld verlangen.
4.3.
Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig.
Für Schäden durch Mißbrauch haften die BenutzerInnen
auch ohne eigenes Verschulden.
4.4.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die urheberrechtlichen Bestimmungen
einzuhalten. Videos dürfen nur im privaten Rahmen (nicht in
öffentlichen Veranstaltungen) abgespielt werden. Die Anfertigung
von Kopien ist nicht gestattet. Software darf nur für die Dauer
der Ausleihe auf nur einem Computer installiert werden. Kopieren
von Printmedien ist nur zulässig, soweit das Urheberrecht dies
erlaubt.
Die BenutzerInnen tragen die volle persönliche Verantwortung
für die Einhaltung des Urheberrechts, und zwar auch hinsichtlich
der Bestimmungen, die in dieser Benutzerordnung nicht ausdrücklich
genannt wurden.
4.5.
Das Abspielen von Kassetten, Disketten, CD und CD-ROM darf nur auf
handelsüblichen Geräten und unter den von der Herstellerfirma
vorgeschriebenen Voraussetzungen erfolgen. Die Umweltbibliothek
übernimmt keine Haftung bei Beschädigung des Abspielgerätes
der BenutzerInnen. Für an Hard- bzw. Software der BenutzerInnen
entstandene Schäden durch aus der Umweltbibliothek entliehene
Software wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
5.1. Die Ausleihe an Kindergärten und allgemein bildende Schulen erfolgt kostenlos. Andere Einrichtungen zahlen eine Leihgebühr von 25,00 € / Woche bzw. 10,00 € / Tag.
5.2. Bei der Ausleihe der Umweltkisten muss eine Kaution in Höhe von 40,00 € / Kiste in bar hinterlegt werden, die gegen Vorlage des ausgestellten Zahlungsbeleges bei vollständiger Rückgabe der Umweltkisten rückerstattet wird.
5.3. Umweltkisten sind von der Fernleihe ausgeschlossen, sie müssen in der Bibliothek abgeholt und zurückgegeben werden.
5.4. Für verbrauchte Materialien aus den Kisten werden pauschale Unkostenbeiträge in Höhe von 3,00 bis 10,00 € erhoben.
6.1.
BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder
trotz mehrmaliger Mahnung wiederholt verstoßen, können
auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Bibliotheksbenutzung
ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der
Bibliotheksleitung.
Stralsund, den 01.04.2007
Umweltbibliothek Stralsund - Anmeldeformular
Die Umweltbibliothek Stralsund ist eine
Einrichtung
des Umweltbüro Nord e.V.
Bitte unterstützen Sie uns durch Ihre Spende!