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Unesco-Dekade

Die Umweltbibliothek Stralsund: Benutzerordnung

1. Allgemeines

1.1.
Die Umweltbibliothek ist eine Einrichtung des Umweltbüro Nord e.V.
Sie dient vorrangig der Bildung und Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, sowie der allgemeinen Information.

1.2.
Jeder kann die Einrichtung im Rahmen dieser Benutzerordnung nutzen. Die Benutzung der Medien ist gegen einen Jahresbeitrag von 10 EUR (ermäßigt 5 EUR) bzw. einen Monatsbeitrag von 1 EUR möglich. Die Benutzung der Bürotechnik (Kopierer, Telefon, Fax) ist gegen Kostenerstattung möglich. Eine Fernleihe ist gegen eine Ausleihgebühr von 1 EUR je Medieneinheit zuzüglich Versandkosten möglich.

2. Anmeldung und Datenschutz

2.1.
Für die Nutzung der Umweltbibliothek ist eine Anmeldung erforderlich, die Eigentum der Umweltbibliothek bleibt. Die Leistungen innerhalb der Räume der Einrichtung können ohne Benutzerausweis in Anspruch genommen werden.

2.2.
Die BenutzerInnen melden sich unter Vorlage des Personalausweises oder eines sonstigen gültigen amtlichen Identitätsausweises an. Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums auf einem Anmeldeformular notwendig. Die BenutzerInnen erkennen mit ihrer Unterschrift auf diesem die Benutzerordnung an und geben ihre Einwilligung, die oben benannten Angaben zu ihrer Person elektronisch zu speichern.

2.3.
Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können sich mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters anmelden. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.

2.4.
Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist nicht übertragbar.

2.5.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, Veränderungen ihrer Anschrift bei Namen und Adresse o. ä., der Umweltbibliothek mitzuteilen.

2.6
Das Umweltbüro Nord e.V. speichert die Nutzerdaten auf Karteikarten bzw. in Computerdatenbanken (nicht automatisierte Datei bzw. automatisierte Datei nach § 3 (3) Bundesdatenschutzgesetz). Der Verein sichert den BenutzerInnen Vertraulichkeit im Umgang mit ihren persönlichen Daten zu. BenutzerInnen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten (§§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz).

2.7
Nutzerdaten werden zwei Jahre nach Ablauf des Nutzungszeitraumes (siehe Punkt 1.2 dieser Benutzerordnung) gelöscht; will ein/e BenutzerIn danach die Bibliothek wieder nutzen, so ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

2.8
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung gibt der Nutzer(in) die nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Einwilligung zur dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten.

3. Ausleihe und Verlängerung

3.1.
Es werden alle Medien für zwei Wochen, bei Fernleihe für vier Wochen, entliehen. Die Ausleihfrist beginnt am Tag der Ausleihe, bzw. des Versands. Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen.

3.2.
Wenn keine Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist mündlich, schriftlich oder telefonisch vor Ablauf verlängert werden. Es entscheidet in jedem Fall das Personal.

3.3.
Wurde die Ausleihfrist überzogen, werden Säumnisgebühren in Höhe von 1,50 EUR je Exemplar und Woche erhoben.

4. Haftung

4.1.
Vor der Ausleihe sind durch die BenutzerInnen der Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort anzuzeigen.

4.2.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut haben die BenutzerInnen bzw. deren gesetzliche Vertreter vollen Ersatz zu leisten. Das Personal kann wahlweise die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplares oder Schadenersatz in Geld verlangen.

4.3.
Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Für Schäden durch Mißbrauch haften die BenutzerInnen auch ohne eigenes Verschulden.

4.4.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Videos dürfen nur im privaten Rahmen (nicht in öffentlichen Veranstaltungen) abgespielt werden. Die Anfertigung von Kopien ist nicht gestattet. Software darf nur für die Dauer der Ausleihe auf nur einem Computer installiert werden. Kopieren von Printmedien ist nur zulässig, soweit das Urheberrecht dies erlaubt.
Die BenutzerInnen tragen die volle persönliche Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts, und zwar auch hinsichtlich der Bestimmungen, die in dieser Benutzerordnung nicht ausdrücklich genannt wurden.

4.5.
Das Abspielen von Kassetten, Disketten, CD und CD-ROM darf nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von der Herstellerfirma vorgeschriebenen Voraussetzungen erfolgen. Die Umweltbibliothek übernimmt keine Haftung bei Beschädigung des Abspielgerätes der BenutzerInnen. Für an Hard- bzw. Software der BenutzerInnen entstandene Schäden durch aus der Umweltbibliothek entliehene Software wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

5. Besondere Ausleihbedingungen für Umweltkisten

5.1. Die Ausleihe an Kindergärten und allgemein bildende Schulen erfolgt kostenlos. Andere Einrichtungen zahlen eine Leihgebühr von 25,00 € / Woche bzw. 10,00 € / Tag.

5.2. Bei der Ausleihe der Umweltkisten muss eine Kaution in Höhe von 40,00 € / Kiste in bar hinterlegt werden, die gegen Vorlage des ausgestellten Zahlungsbeleges bei vollständiger Rückgabe der Umweltkisten rückerstattet wird.

5.3. Umweltkisten sind von der Fernleihe ausgeschlossen, sie müssen in der Bibliothek abgeholt und zurückgegeben werden.

5.4. Für verbrauchte Materialien aus den Kisten werden pauschale Unkostenbeiträge in Höhe von 3,00 bis 10,00 € erhoben.

6. Ausschluß von der Bibliotheksbenutzung

6.1.
BenutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder trotz mehrmaliger Mahnung wiederholt verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Bibliotheksleitung.

Stralsund, den 01.04.2007

Umweltbibliothek Stralsund - Anmeldeformular

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