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Unesco-Dekade

Benutzerordnung der Umweltbibliothek Stralsund

 

Achtung! Das ist eine Archiv-Seite! Sie wird ab 2023 nicht mehr aktualisiert. Aktuelle Informationen zur Umweltbibliothek Stralsund finden Sie auf https://umweltprojekte-nord.de

1. Allgemeines

1.1. Die Umweltbibliothek ist eine Einrichtung des Umweltbüro Nord e.V. Sie dient vorrangig der Bildung und Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen, sowie der allgemeinen Information.

1.2. Jeder kann die Einrichtung im Rahmen dieser Benutzerordnung nutzen. Die Benutzung der Medien ist gegen einen Jahresbeitrag von 10,00 € (SchülerInnen, StudentInnen, Arbeitslose: ermäßigt 5,00 €) bzw. einen Drei-Monatsbeitrag von 3,00 € (ermäßigt 1,50 €) möglich. Vereinsmitglieder und MitarbeiterInnen nutzen die Bibliothek gebührenfrei. Die Benutzung der Bürotechnik (Kopierer, Telefon, Fax) ist gegen Kostenerstattung möglich.

1.3. Sämtliche Nutzungsgebühren und sonstigen Kosten sind nach Rechnungsstellung durch Banküberweisung zu entrichten; eine Barzahlung ist nicht möglich.

2. Anmeldung und Datenschutz

2.1. Für die Nutzung der Umweltbibliothek ist eine Anmeldung erforderlich, die Eigentum der Umweltbibliothek bleibt. Die Leistungen innerhalb der Räume der Einrichtung können ohne Benutzerausweis in Anspruch genommen werden.

2.2. Die NutzerInnen melden sich unter Vorlage des Personalausweises oder eines sonstigen gültigen amtlichen Identitätsausweises an (bei Fernleihe: Kopie des Dokuments). Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift, der Personalausweis- oder Pass-Nummer und des Geburtsdatums auf einem Anmeldeformular notwendig; weitere Angaben sind freiwillig. Die NutzerInnen erkennen mit ihrer Unterschrift auf diesem die Benutzerordnung an und geben ihre Einwilligung, die oben benannten Angaben zu ihrer Person auch elektronisch zu speichern.

2.3. Minderjährige können sich mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters anmelden. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.

2.4. Der bei der Anmeldung ausgestellte Benutzerausweis ist nicht übertragbar.

2.5. Die NutzerInnen sind verpflichtet, Veränderungen ihrer Anschrift bei Namen und Adresse o. ä., der Umweltbibliothek mitzuteilen.

2.6. Das Umweltbüro Nord e.V. speichert die Nutzerdaten auf Karteikarten bzw. in Computerdatenbanken (nicht automatisierte Datei bzw. automatisierte Datei nach § 3 (3) Bundesdatenschutzgesetz). Der Verein sichert den NutzerInnen Vertraulichkeit im Umgang mit ihren persönlichen Daten zu. NutzerInnen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer Daten (§§ 34 und 35 Bundesdatenschutzgesetz).

2.7. Nutzerdaten werden zwei Jahre nach Ablauf des Nutzungszeitraumes (siehe Punkt 1.2 dieser Benutzerordnung) gelöscht; will ein/e NutzerIn danach die Bibliothek wieder nutzen, so ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

2.8. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung gibt die NutzerIn die nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz erforderliche Einwilligung zur dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer/seiner personenbezogenen Daten.

3. Ausleihe und Verlängerung

3.1. Es werden alle Medien für vier Wochen entliehen. Die Ausleihfrist beginnt am Tag der Ausleihe, bzw. des Versands. Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen. Im besonderen Fall kann die Ausleihfrist auch verkürzt werden, dies wird bei der Ausleihe mitgeteilt.

3.2. Wenn keine andere Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist mündlich, schriftlich oder telefonisch vor Ablauf maximal 2x verlängert werden. Es entscheidet in jedem Fall das Personal.

3.3. Wurde die Ausleihfrist überzogen, werden Säumnisgebühren in Höhe von 1,50 € je Exemplar und Woche erhoben.

4. Haftung

4.1. Vor der Ausleihe sind durch die NutzerInnen der Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort anzuzeigen.

4.2. Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut haben die NutzerInnen bzw. deren gesetzliche Vertreter vollen Ersatz zu leisten. Das Personal kann wahlweise die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzexemplars oder Schadenersatz in Geld verlangen.

4.3. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Für Schäden durch Missbrauch haften die NutzerInnen auch ohne eigenes Verschulden.

4.4. Die NutzerInnen sind verpflichtet, die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Kopieren von Print- oder digitalen Medien ist nur zulässig, soweit das Urheberrecht dies erlaubt. Die NutzerInnen tragen die volle persönliche Verantwortung für die Einhaltung des Urheberrechts, und zwar auch hinsichtlich der Bestimmungen, die in dieser Benutzerordnung nicht ausdrücklich genannt wurden.

4.5. Das Abspielen von elektronischen Medien wie CD, CD-ROM oder DVD darf nur auf handelsüblichen Geräten und unter den von der Herstellerfirma vorgeschriebenen Voraussetzungen erfolgen. Die Umweltbibliothek übernimmt keine Haftung bei Beschädigung des Abspielgerätes der NutzerInnen. Für an Hard- bzw. Software der NutzerInnen entstandene Schäden durch aus der Umweltbibliothek entliehene Software wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

5. Besondere Ausleihbedingungen für Umweltkisten

5.1. Für die Ausleihe an Kindergärten und allgemein bildende Schulen wird eine Leihgebühr von 25,00 € pro angefangenen vier Wochen erhoben. Alle anderen privaten oder kommerziellen Entleiher zahlen eine Leihgebühr von 25,00 € pro angefangener Woche.

5.2. Bei der Ausleihe der Umweltkisten wird ein Ausleihvertrag abgeschlossen, in dem sich die NutzerInnen noch einmal ausdrücklich dazu verpflichten, im Schadensfall (Beschädigung bzw. Verlust von Einzelteilen bzw. von der ganzen Kiste) Ersatz zu leisten und bei Überziehung der Ausleihfrist die entsprechenden Leihgebühren nachzuzahlen.

5.3. Es gelten alle Haftungsbedingungen nach § 4.

5.4. Umweltkisten sind von der Fernleihe ausgeschlossen, sie müssen in der Umweltbibliothek abgeholt und zurückgegeben werden.

6. Besondere Ausleihbedingungen für Bildungskoffer der ANU M-V e.V.

6.1. Für die Ausleihe wird eine Leihgebühr von 25,00 € / Einsatz erhoben.

6.2. Die Bedingungen nach § 5.2 (Ausleihvertrag), § 4 (Haftung) und § 5.4 (Ausleih- und Rückgabeort) gelten auch für die Bildungskoffer.

7. Ausleihe von Messgeräten, Experimentiermaterial, Baukästen, TING-Stiften etc.

7.1. Die Ausleihe an Kindergärten und allgemein bildende Schulen erfolgt kostenlos. Andere NutzerInnen zahlen eine speziell festgelegte Leihgebühr.

7.2. Die Bedingungen nach § 5.2 (Ausleihvertrag), § 4 (Haftung) und § 5.4 (Ausleih- und Rückgabeort) gelten auch für Messgeräte, Experimentiermaterial, Baukästen, TING-Stifte etc.

8. Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung

8.1. NutzerInnen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder trotz mehrmaliger Mahnung wiederholt verstoßen, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Bibliotheksleitung.

9. Sonstiges

9.1. Alle hier angegebenen Gebühren beinhalten Mehrwertsteuer zum ermäßigten Steuersatz. Dieser beträgt 7%.

Umweltbüro Nord e.V. / Umweltbibliothek Stralsund, Tribseer Str. 28, 18439 Stralsund
Tel. / Fax: (03831) 70 38 38, Net www.umweltschulen.de/bibo Mail ub@umweltschulen.de

Stand: 17.6.2021

 

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