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Unesco-Dekade

Land unter... Hochwasser und Umweltbildung

Hochwasserschutz in Hessen

Das Land Hessen hat an der Erarbeitung der "Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz" mitgewirkt, die 1995 von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser veröffentlicht worden sind. Für das Bundesland können sie wie folgt zusammengefasst werden:

Baulicher Hochwasserschutz

Zu den Gewässerbaumaßnahmen gehören u.a. die Verbreiterung oder Vertiefung des Flussbetts, Ufererhöhungen, Deiche oder Mauern. Sie sorgen dafür, dass das Wasser am betreffenden Flussabschnitt schneller abläuft (zu Lasten der unteren Flussabschnitte!) und können daher nur an lokalen Brennpunkten (z.B. in Ortskernen) eingesetzt werden.

In Hessen gibt es zudem etwa 40 Anlagen zur Hochwasserrückhaltung - das sind Becken bzw. Talsperren. Die größte ist der Edersee, der 1914 aufgestaut wurde und eine Fläche von 1170 ha sowie ein Stauvolumen von 202Mio Kubikmetern hat. Allerdings steht nur ein Teil dieses Volumens als Hochwasserpuffer zur Verfügung, da das Becken normalerweise ja bereits den See enthält. Beim Winterhochwasser von 1995 hat der Edersee binnen weniger Tage 75Mio Kubikmeter Wasser aufgenommen und war dann bis zur Obergrenze angefüllt.

Das Land Hessen weist dem baulichen Hochwasserschutz eine hohe Wirksamkeit zu, aber auch die Kosten für Bau und Unterhaltung der Anlagen sind beträchtlich. Sofern neue Anlagen geplant werden, müssen diese (die Pläne im Laufe des Genehmigungsverfahrens) einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Natürliche Überschwemmungsgebiete

Schwere Hochwasser setzen Fakten, ohne den Menschen zu fragen. Im Rahmen eines intelligenten Flächenmanagements muss daher dem Hochwasser Raum gegeben werden. Dabei geht es (bislang) nicht darum, Menschen aus Überschwemmungsgebieten auszusiedeln - wohl aber darum, nicht immer weiter neue sensible Nutzungen in Überschwemmungsgebieten zuzulassen.

Das Land Hessen erfasst die natürlichen Überschwemmungsgebiete in einem Kataster. In "Überschwemmungsgebietsverordnungen" werden diese rechtlich verbindlich festgestellt. Für die somit klar definierten Gebiete sind dann entsprechend dem Hessischen Wassergesetz

  • die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen
  • das Lagern wassergefährdender Stoffe auf dem Bonde sowie
  • die Umwandlung von Grün- in Ackerland

verboten.

Zudem werden in Hessen die potenziellen Überschwemmungsgebiete (Retentionsflächen) kartiert, die nur bei einem hundertjährlichen Hochwasser überschwemmt werden. Sofern möglich, sollen auch diese Gebiete als Puffer für schwere Hochwasser frei gehalten werden.

Angepasste Nutzung

Dort, wo der Mensch mit dem Wasser lebt und am Gewässer leben will, kann er durch kleine Tricks die zerstörerischen Auswirkungen des jederzeit drohenden Hochwassers vermindern. Einige Beispiele:

  • Untergeschosse von Häusern nicht ausbauen bzw. jedenfalls Fluchtwege einplanen
  • Hauseingänge erhöht anlegen
  • Warenlager (in Geschäften/Betrieben) hochwassersicher errichten
  • Öltanks sichern
  • Elektroverteiler im Dachgeschoss installieren
  • in den unteren Geschossen Fußböden aus Stein bzw. Keramik aufbauen - und bspw. nicht aus Holz
  • Möbel nicht fest einbauen sondern beweglich halten.

Flächenentsiegelung und Regenwasserversickerung

"Eine Pfütze ist kein Verhängnis sondern Retentionsfläche auf kleinstem Raum."

In Siedlungsgebieten sollten nur die Flächen versiegelt werden, für deren Nutzung das unbedingt erforderlich ist. Regenwasser soll möglichst dort, wo es anfällt versickern - auch wenn das vielleicht weniger ordentlich anzusehen ist als voll betonierte und kanalisierte Flächen.

Auch auf die positiven Auswirkungen einer standortgerechten Landwirtschaft weist das Land Hessen hin.

Hochwassermelde- und -warndienste

Im Falle eines Hochwassers kommt es darauf an, Zeit zum Handeln zu haben. Ein Melde- und Warnsystem soll die Menschen rechtzeitig informieren und somit dazu beitragen, dass alle Zeitreserven für Rettungs- und Sicheungsmaßnahmen genutzt werden können.

Versicherungsschutz / Eigenvorsorge

Schließlich verweist das Land auf die Möglichkeit, sich individuell gegen Hochwassserschäden zu versichern.

 

Quelle: Broschüre "Neue Wege im Hochwasserschutz" vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, 1999