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Gültigkeitserklärung

Ein vom jeweiligen Mitgliedsstaat der EU zugelassener Gutachter kontrolliert die Einhaltung aller Vorschriften der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS), prüft die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfungsverfahren und die Umwelterklärung auf Übereinstimmung mit der Verordnung und erklärt die Umwelterklärung für gültig. Diese Überprüfung (externes Audit) erfolgt alle drei Jahre.

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