Betonierte, pflegeleichte Zweckflächen hier, grüne Lern-, Spiel- und Erholungsorte dort - und beliebig viele Varianten zwischen diesen Extremen: So unterschiedlich können Schulgelände gestaltet sein. Ihre Gestaltung ist viel mehr als nur eine ästhetische Frage:
Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrer und andere Angestellte verbringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit in der Schule1. Es ist ihr Lebensraum. Sie haben ein Recht darauf, dort Bedingungen vorzufinden, unter denen sie sich wohlfühlen können. Daher sollten die Schüler auch aktiv an der Gestaltung des Schulgeländes beteiligt werden - und zwar nicht nur als Ausführende bei Pflege- und Pflanzarbeiten, sondern als eigenständig denkende Menschen bereits bei den ersten Schritten - der Bestandsaufnahme, der Kritik und der Suche nach Ideen.
Die Schule und das Schulgelände sind nicht nur einfach Hüllen, in denen gelernt wird. Der Rahmen - die Schule, das Schulgelände - und die Inhalte, die der Bildungs- und Erziehungsauftrag den Schulen vorgibt, stehen in einem engen Zusammenhang. Entsprechend dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern2 sollen die Schulen „den Schülern Wissen und Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen und Haltungen mit dem Ziel vermitteln, die Entfaltung der Persönlichkeit und die Selbständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so zu fördern, dass die Schüler befähigt werden, aktiv und verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzuhaben. Die Verbundenheit der Schüler mit ihrer natürlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt...“ ist zu fördern. In tristen Klassenräumen und auf kahlen Schulhöfen lassen sich kaum lebensbejahende Einstellungen vermitteln. Ein grünes Schulgelände kann hingegen Lebensraum und Lernort sein, an dem Verbundenheit zur Natur entsteht. Schüler, die ihre Schule mit gestalten können und dabei auch mitentscheiden dürfen, erwerben wertvolle soziale und gesellschaftliche Erfahrungen und Kompetenzen. In einem Erlass3 hat das Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern entsprechend unterstrichen, dass die umweltgerechte Gestaltung der Schule eine der Maßnahmen für eine aktive Umweltbildung ist.
Grüne Schulgelände können Lebensraum für Pflanzen und Tiere bieten. Sie verbessern das Mikroklima, indem die Pflanzen Schatten geben und Wasser verdunsten. Pflanzen binden CO2 und filtern Schadstoffe aus der Luft. Wo Flächen nicht versiegelt sind, kann Regenwasser versickern und dem natürlichen Kreislauf folgen. Ein grünes Schulgelände kann somit ökologische Funktionen wahrnehmen, die gerade in Städten besonders wertvoll sind.
Vor diesem Hintergrund soll diese Arbeitshilfe die Schulen - Schulleiter und Lehrer, Schüler und Eltern, Hausmeister sowie auch die zuständigen Verwaltungen - ermutigen, ihre Schulgelände aktiv zu gestalten. Die Erfahrung bislang vom Umweltbüro Nord e.V. betreuter Projekttage besagt, dass hierfür Phantasie, Mut und ein langer Atem vonnöten sind und dass vielfältige Hemmnisse überwunden werden müssen. Es erfordert Phantasie, die vorgefundenen Zustände nicht als gegeben hinzunehmen, sondern dort, wo sie unbefriedigend sind, Alternativen zu entwerfen. Es braucht Mut, die Umsetzung dieser Alternativen zu beginnen, obwohl bspw. die finanziellen Mittel begrenzt sind, obwohl Unsicherheiten hinsichtlich notwendiger Genehmigungen und Haftungsfragen bestehen, obwohl es schwierig erscheint, die praktischen Arbeiten mit dem Unterricht zu verknüpfen und obwohl vielleicht zu Beginn nur wenige Partner helfen. Schließlich ist Ausdauer gefragt, wenn die starre Struktur einer öffentlichen Verwaltung die Umsetzung erschwert oder es Rückschläge durch Zerstörungen gibt.
Diese Arbeitshilfe soll einen Einstieg in die Thematik liefern. Im Kapitel Grüne Flecken in der Schule werden Gestaltungselemente eines grünen Schulgeländes vorgestellt. Daran anschließend, werden zusätzliche Tipps zur Umsetzung gegeben. Bewusst werden ökologische Fragen nur angerissen; der Schwerpunkt des Heftes liegt auf der Frage, wie sich grüne Schulgelände unter den ganz konkreten Bedingungen einer öffentlichen Einrichtung realisieren lassen. Eine Checkliste will schließlich helfen, wenn es konkret wird und die Arbeit beginnen soll. Wenn Sie sich hier auf umweltschulen.de umsehen, werden Sie auch noch weitere nutzbare Hinweise entdecken.
Diese Arbeitshilfe ist in Mecklenburg-Vorpommern verfasst worden; zum Teil wird auch die spezifische Situation dieses Bundeslandes widergespiegelt (vgl. bspw. die eingangs zitierten Passagen aus dem Schulgesetz). Dennoch dürften die meisten der beschriebenen Sachverhalte auch für die Situation in anderen Bundesländern zutreffend sein. Spezifische lokale Gegebenheiten können natürlich nicht erfasst werden.
1 Im Rahmen eines acht bis dreizehn Jahre andauernden Schulbesuches sind es rund 15.000 Stunden.
2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 15. Mai 1996, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 223-3, § 2
3 Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Umweltbildung und -erziehung an den allgemeinbildenden Schulen. Erlaß vom 10. 4. 1996, Abschnitt 3.4
Dieser Beitrag ist eine (aktualisierte) Online-Version von: Katrin Krüger und Tilman Langner: Arbeitshilfe Grünes Schulgelände. Umweltbüro Nord e.V. (Hrsg.), 1997; das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hatte 1997 die Erarbeitung dieser Broschüre gefördert.