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Unesco-Dekade

Arbeitshilfe Grünes Schulgelände

3. Tipps zur Umsetzung

3.1 Einige grundsätzliche Gedanken

Im Rahmen des Kapitels 3 werden zusätzliche Hinweise gegeben, welche helfen sollen, die im Kapitel 2 vorgestellten Ideen in einer öffentlichen Einrichtung umzusetzen. Dem sollen einige grundlegende Gedanken vorangestellt werden.

3.2 Abstimmung mit der Verwaltung

Auch wenn dies in den einzelnen Kapiteln nicht immer angemerkt wurde, sollte es selbstverständlich sein, dass die zuständigen Verwaltungen in die Planung und Ausführung der Arbeiten einbezogen werden. Die wichtigsten Partner sind in den Fachressorts Schulverwaltung, Naturschutz und evtl. Hochbau zu finden. In der Hansestadt Rostock wurde bspw. eine Arbeitsgruppe Schulgeländegestaltung eingerichtet, in der die Schulverwaltung, das Umweltamt, das Hochbauamt, die jeweiligen Schulen und ein Verein gemeinsam arbeiten.

3.3 Versicherungen

Aktivitäten in der Schule, auf dem Schulhof, bei Exkursionen oder Veranstaltungen außerhalb der Schule sind trotz Vorsicht und Beachtung von Sicherheitsbestimmungen immer auch mit gewissen Gefahren verbunden, die sich nie ganz ausschließen lassen. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen:

  1. Wie können Unfälle verhindert werden? Welche Vorschriften sind zu beachten? Lassen die Vorschriften überhaupt noch Spielraum für eine kreative Gestaltung des Schulgeländes?
  2. Was passiert, wenn es doch zu einem Unfall kommt? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Welche Tätigkeiten sind versichert und welche nicht? Welche Pflichten obliegen den Lehrern? Können Lehrer haftbar gemacht werden?

Die zuständige Behörden für die Bearbeitung von Versicherungsfällen sind die Gemeindeunfallversicherungsverbände (GUV)4. Die GUV bearbeiten nicht nur Unfälle und die damit verbundenen Folgen, sondern geben auch noch eine Vielzahl von Vorschriften heraus, die sich mit allgemeinen und speziellen Sicherheitsfragen befassen. Diese gilt es unbedingt zu beachten, wenn mit Schülern praktisch gearbeitet wird. Es ist immer sinnvoll, sich vor Beginn von geplanten Baumaßnahmen zu informieren, welche Sicherheitsvorschriften berücksichtigt werden müssen. Auf einige Aspekte wurde bereits im Kapitel 2.9 hingewiesen. Ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, seien nachfolgend einige wichtige Vorschriften und Broschüren genannt:

Hinzu kommen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und ggf. die technischen Regeln (DIN, VDE usw.). Im Normalfall sollten die Sicherheitsvorschriften des Unfallversicherungsträgers auch in der Schule vorhanden sein. Falls nicht, können sie vom Gemeindeunfallversicherungsverband, der auch zusätzliche weitergehende Informationen erteilt, in der Regel kostenlos bezogen werden. Auch die Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen hat hierzu nützliche Materialien herausgegeben5.

Auch wenn diese Vielzahl von Vorschriften zunächst abschreckend wirkt, schätzen die Versicherungsträger selbst ein, dass pädagogisch motivierte Bemühungen um eine kindgerechte Gestaltung des Schulhofs unter sicherheitstechnischen Forderungen nicht leiden müssen. Um die Verantwortlichen zu ermutigen und sachgerecht zu informieren, hat der BAGUV eine Broschüre erarbeitet6. Demnach kann die Gefahr von Schulhofunfällen durch folgende Maßnahmen verringert werden7:

Was aber geschieht nun, wenn es doch zu einem Unfall gekommen ist?

Grundsätzlich gilt: Schüler und Lehrer sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei und ohne Anmeldung versichert. Der Versicherungsschutz umfasst dabei alle Tätigkeiten, die mit dem Besuch der Schule zusammenhängen, d. h. er greift während des Unterrichts und der Pausen sowie bei sonstigen Veranstaltungen der Schule auch an anderen Orten (z. B. Klassenfahrten, Konzert- und Museumsbesuche usw.). Außerdem sind Lehrer und Schüler auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule versichert.

Gesetzlich geregelt ist die Unfallversicherung im Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz8, das seit dem 1. 1. 1997 gilt. Nach Unfällen haben Schüler Anspruch auf eine geeignete Heilbehandlung, pädagogische und andere Rehabilitationsmaßnahmen sowie Verletztenrente, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % über die 13. Woche nach dem Unfall hinaus vorliegt.

Da alle Schüler gesetzlich unfallversichert sind, ist die Haftung der Lehrer, soweit es sich um Personenschäden infolge von Unfällen handelt, in der Regel abgelöst. Ausnahmen von der Haftungsfreistellung des Lehrers ergeben sich nur in den Fällen, wo der Lehrer seine Aufsichtspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat.

3.4 Finanzielle Mittel

Ein Schulgelände umwelt- und schülergerecht zu gestalten, kostet Geld. Finanzielle Mittel sind in der Schule knapp, doch das ist noch lange kein Grund zum Verzweifeln. Einfache Veränderungen, wie z. B. einen ständig gemähten Rasen in eine Wiese zu verwandeln oder ein Weidenhaus herzustellen, lassen sich nahezu ohne finanzielle Mittel durchführen. Problematischer wird es bei größeren Projekten. Wie und von wem Finanz- und Sachmittel organisiert werden können, wird im folgenden erläutert.

Die Schulträger sind laut Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, die Ausstattung von Schulen und Schulanlagen zu übernehmen. Trotz knapper Etats kann hier nachgefragt werden. Bei der jährlichen Verteilung der Etats wäre es überlegenswert, einen festen Posten für die Gestaltung des Schulgeländes mit einzuplanen.

Ein Förderverein für die Schule kann relativ unbürokratisch Geld beschaffen oder generell solche Aufgaben übernehmen, die in der recht starren Struktur einer öffentlichen Einrichtung schwer zu realisieren sind (bspw. Öffentlichkeitsarbeit). Sinnvoll ist es, die Rechtsform des eingetragenen und gemeinnützigen Vereins zu wählen. Ein gemeinnütziger Verein darf Spenden einnehmen und steuerlich wirksame Spendenquittungen ausstellen. Für die Gründung eines Vereins sind mindestens 7 Personen notwendig. Engagierte Eltern oder Lehrer finden sich bestimmt. Hilfestellung bei der Gründung können geeignete Taschenbücher 9, 10 geben.

Die Fachämter - das Landesamt für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern (LAUN) und das Staatliche Amt für Umwelt und Natur (StAUN)11 können zwar nicht finanziell weiterhelfen, haben aber bei Problemen immer ein offenes Ohr und geben fachliche Ratschläge und Hinweise zum Natur- und Umweltschutz. In den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es jeweils auch Ansprechpartner für Umwelterziehung.

Die Kultus- bzw. Umweltministerien der Bundesländer (bzw. ihre nachgeordneten Behörden) haben in der Regel Förderprogramme aufgelegt, aus denen praktische Arbeiten zum Naturschutz in Schulen finanziert werden können. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern fördert bspw. Projekte zur Umwelterziehung von Vereinen und Verbänden12.

Örtliche Behörden wie das kommunale Umweltamt, das Grünflächenamt oder das Bauamt können Schulen mit Materialien unterstützen und Fachinformationen geben. Manche Kommunen fördern die Kompostierung, indem sie handelsübliche Komposter zur Verfügung stellen. Beim Umweltamt (oftmals Abteilung Naturschutz) sollte man fragen, ob Gelder aus dem Alleenfonds übergeleitet und für die Begrünung des Schulgeländes genutzt werden können. Vielleicht dürfen die freiwilligen Helfer bei der Schulgeländegestaltung die gemeindeeigenen Gerätschaften benutzen. Werden Holz für Spielgeräte oder Sitzecken bzw. Bäume zur Begrünung gebraucht, sollte ruhig der Förster konsultiert werden. Das Forstamt kann solche Dinge oft kostenlos bereitstellen. Im Allgemeinen ist ein guter Kontakt zu den Ämtern von großem Nutzen.

Das Arbeitsamt teilt bei größeren Projekten evtl. ABM-Kräfte, zum Beispiel als Schulwaldlehrer, zu. Hier lohnt es sich, immer wieder nachzufragen, auch wenn einmal eine Absage erteilt worden ist, denn die Richtlinien, nach denen die Arbeitsämter Geld geben, ändern sich öfter.

Vereine können mit fachkundigem Rat, Arbeitskräften, Materialien oder Geräten aushelfen. Die Palette von Vereinen ist vielfältig. Es könnte sich lohnen, Kleingartenvereine um Pflanzenspenden, Ratschläge und Gerätschaften zu bitten.

Baumschulen geben für eine Schule Gehölze auch schon mal kostenlos ab. Aber auch sonst sind sie empfehlenswerte Adressen, denn dort können einheimische Gehölze preisgünstig und von guter Qualität gekauft werden. Es ratsam, sich verschiedene Angebote einzuholen, denn die Preise klaffen oft weit auseinander. Dies ist zwar aufwendiger, aber der Vergleich zahlt sich im Endeffekt aus.

Höfliche Bitten bei lokalen Betrieben, Banken und Sparkassen, Unternehmen in Gewerbe und Industrie bewirken oft Wunder. Wer Betriebe anspricht, sollte sich im Klaren darüber sein, dass diese ihre Unterstützung nach Kosten und Nutzen abwägen. Es gilt also, dem Betrieb einen möglichst hohen Nutzen in Aussicht zu stellen. Hierzu gehört eine gute Öffentlichkeitsarbeit, bei der die großzügigen Spender gebührende Erwähnung finden. Günstig ist es, persönliche Kontakte nutzen zu können (bspw. Eltern). Unabdingbar ist eine klare Idee, was genau realisiert werden soll; hierbei sollte herausgestellt werden, welche Mittel noch fehlen und wie die Hilfe des Betriebes eingebunden werden kann. Die Kosten für den Betrieb können durch eine steuerlich absetzbare Spendenquittung reduziert werden, denn mit dieser erhält der Spender einen Teil seiner Spende vom Finanzamt zurück. Doch Spendenquittungen können ohne gemeinnützigen Schulförderverein nicht ausgestellt werden.

Schulfeste, in denen das Projekt vorgestellt oder ein neu gestalteter Abschnitt eingeweiht wird, sind eine weitere Möglichkeit, Geldquellen sprudeln zu lassen. Hier kommt es sehr auf das Engagement und Arrangement an. Wurde das Schulfest im voraus durch Aushänge in der Nachbarschaft, Zeitungsannoncen oder Mundpropaganda richtig publik gemacht, lassen neue Helfer nicht lange auf sich warten. Der Erlös aus dem Verkauf von Kuchen, Getränken, Eis, aus Basaren oder Tombola kann für die Gestaltung des grünen Schulgeländes gut genutzt werden.

Manche Stiftungen unterstützen die schulische Umweltarbeit finanziell. Voraussetzung ist in jedem Fall eine schriftliche Antragstellung. Auch hier bedarf es einer klar formulierten Projektidee und einer ausführlichen Kostenauflistung. Der Antrag ist formlos oder unter Verwendung von abzufordernden Formblättern an die Stiftung zu richten. Zuwendungsempfänger können aber nicht die Schulen selbst, sonder nur freie Träger (Schulförderverein) sein. Eine Hilfestellung bei der Auswahl der Stiftungen kann ein Stiftungsführer geben 14, 15.

3.5 Eigenleistungen

Mit Eigenleistungen kann in erheblichem Maße Geld gespart werden. Hierbei sollten möglichst viele Akteure einbezogen werden - Lehrer, Schüler, Eltern, Nachbarn. Sie sollten auf jeden Fall von der Schulhofumgestaltung informiert sein (z. B. durch die Schulzeitung, durch Flugblätter in den Briefkästen oder durch Aushänge), denn in jedem Haushalt fallen Blumentöpfe, Pflanzkübel, Gartengeräte, Materialreste, Holz oder Pflanzen an, die für ein grünes Schulgelände von Nutzen sind.

Die Schüler selbst sollten zu Hauptakteuren bei der Gestaltung des Schulgeländes werden. Erfahrungen zeigen, dass das, was selbst hergestellt wurde, nicht zerstört wird. Haben die Schüler Mitsprache- und -gestaltungsrecht, werden sie sich bald mit ihrer Schule und dem Projekt identifizieren. Viele praktische Tätigkeiten, wie z. B. das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, das Anlegen einer Wildblumenwiese oder leichte Entsiegelungsarbeiten können von ihnen problemlos übernommen werden. Die Schüler können sich um das gewünschte Pflanzmaterial kümmern, indem sie von älteren Pflanzen Stecklinge oder Absenker ziehen, Preisvergleiche in verschiedenen Baumschulen durchführen oder Gehölze, Stauden, Samen oder Zwiebeln aus dem eigenen Garten mitbringen. Nicht zu vergessen sind die Lehrer, die selbst mitmachen, anleiten und motivieren. In ihrer Hand liegt es, wie weit die Schulhofgestaltung in den Unterricht mit einbezogen wird. Die Rahmenlehrpläne lassen dort gewisse Spielräume offen.

Schließlich sei betont, dass auch der Hausmeister einbezogen werden muss. Er kann wertvolle Hilfe leisten, und er muss zumindest von den Arbeiten informiert sein, damit er das Geschaffene nicht aus Unkenntnis wieder zerstört.

3.6 Einbindung in den Unterricht

Eine ökologisch orientierte Bildung und Erziehung muss sich auch in der Anlage und Gestaltung der Schule (Freiflächen, Außenanlagen und Gebäude) widerspiegeln. Umweltbildung und Umwelterziehung vollziehen sich fächerverbindend und fächerübergreifend. Bestimmte Fächer wie Sachunterricht, Biologie, Physik, Sozialkunde, Geographie, Chemie, Geschichte haben aufgrund ihrer größeren inhaltlichen Nähe zur Umweltbildung und -erziehung Leitfunktionen zu übernehmen16. Keinesfalls sollte die Umweltthematik auf das Fach Biologie beschränkt bleiben! Der Unterricht kann genutzt werden, um zu planen, zu gestalten, zu pflanzen und zu pflegen. Denn Eigenleistungen sparen Geld. Und Arbeiten, die Sie in den Unterricht eingegliedern können, sparen Freizeit. In der bildungspolitischen Diskussion wird seit Ende der 90er Jahre die "Bildung für nachhaltige Entwicklung" propagiert, welche u.a. dazu beitragen soll, "Gestaltungskompetenzen" zu vermitteln (vgl. Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung hier auf umweltschulen.de). Die(Um-)Gestaltung des Schulgeländes kann dafür ein idealer Lernanlass sein.

Vielfältige Formen des Lernens sind auf dem grünen Schulgelände anwendbar, und in einem Freiland-Laboratorium bieten sich viele Unterrichtsthemen an. Es geht dabei nicht darum, sich auf dem Schulgelände zu beschäftigen, anstelle die in den Lehrplänen vorgegebene Wissensvermittlung zu realisieren. Vielmehr geht es darum, das Schulgelände als Modell für eben jene Wissensvermittlung zu begreifen und zu nutzen, wie die folgende Übersicht illustrieren will:

Schulgelände und Unterricht

Biologie

  • Tier- und Pflanzenarten,
  • Anlage eines Herbariums,
  • Symbiose, Konkurrenz, Parasitismus,
  • Nahrungsketten und Stoffkreisläufe,
  • Produzenten, Konsumenten, Destruenten,
  • Pflanzen und Tiere im Jahreskreis,
  • Biotope,
  • Arten und ihr Lebensraum,
  • Pflanze und Boden, Zeigerpflanzen,
  • Fortpflanzung und Verbreitungsstrategien von Pflanzen,
  • Zucht von Pflanzmaterial,
  • Pflanz- und Pflegearbeiten,
  • Heilpflanzen, Giftpflanzen

Chemie

  • Bestimmung chemischer Parameter in Wasser und Boden,
  • Bestimmung pflanzlicher Substanzen

Physik

  • Ausbreitung und Eigenschaften von Schallwellen / Lärmschutz
  • Mechanik: Belastung und Stabilität von Spiel- und Klettergeräten

Heimatkunde

  • Eßbare Pflanzen,
  • Heilpflanzen, Giftpflanzen

 

 

Geographie

  • Stoffkreisläufe,
  • Mikroklima im Gelände (Windgeschwindigkeit, Temperatur, Licht, Luftfeuchte, Bodenfeuchte, an bestimmten Stellendes Schulgeländes),
  • Tageslauf der Sonne, Sonnenuhr,
  • Steine, Mineralien

Sozialkunde

  • Organisation und Finanzierung der Schule als einer öffentlichen Einrichtung,
  • Wer ist wofür verantwortlich?
  • Welche Mittel stehen für welche Aufgaben zur Verfügung?

Mathematik

  • Länge, Fläche, Volumen, Dichte, Masse: Berechnung bzw. Abschätzung des Arbeitsvolumens und des Materialbedarfs für Erdarbeiten und andere Arbeiten,
  • Bestimmung der Höhe von Bäumen und Gebäuden anhand von Schattenlänge und Sonnenstand,
  • Symmetrie und geometrische Operationen im Schulgelände: Welchen Zweck haben Symmetrieelemente an Pflanzen und Tieren (Verbindung zum Biologieunterricht), an Bauwerken und baulichen Anlagen (Verbindung zum Technikunterricht)?
  • Geometrische Körper in der Natur und an Bauwerken (Quader, Pyramide, Kegel, etc.),
  • Erstellen eines maßstabsgerechten Lageplanes

Deutsch

  • Verbales Beschreiben (Gegenstände, Lebewesen, Räume),
  • Wiedergeben von Eindrücken,
  • Protokollieren,
  • Führen von Interviews

Kunst

  • Abbilden des Schulgeländes: Zeichnen, Malen, Fotografieren, Drucken,
  • Künstlerische Gestaltung (Wände bemalen, Skulpturen schaffen, etc.): Ideen, Entwürfe, Ausführung,
  • Basteln mit Naturmaterialien

Sport

  • Schulgelände und Bewegung:
  • Welche Bewegungs- und Aktivitätsansprüche haben die Schüler?
  • Wie können sie umgesetzt werden?
  • Zu welchen Aktivitäten lädt das Schulgelände ein?
  • Welche Freiräume bzw. welche Geräte können noch eingerichtet werden?
  • Wie können Unfallgefahren bei Sport und Spiel verringert werden?

Technik

  • Bau von Unterschlupf und Lebensräumen (Nisthilfen für verschiedene Tiere, etc.),
  • Planung und Durchführung weiterer praktischer Arbeiten

Diese Thematik wird von Katrin Krüger in der Broschüre Lernort Schulgelände vertieft.

Wie anhand der Beispiele deutlich wird, gibt es unbegrenzte Möglichkeiten, Unterrichtsthemen mit dem Schulgelände zu verknüpfen. Während sich diese Themen vor allem auf ein naturnahes und schülergerechtes Schulgelände beziehen, können auch Modelle und Anschauungsobjekte mit Bezug zu Fächern wie Physik, Mathematik oder Geographie installiert werden, so dass das Schulgelände auch für diese Fächer als Freiland-Laboratorium genutzt werden kann. Beispiele sind parabolische Hörmuscheln (Bezug Physik - Schall - Wellen), übermannsgroße Pyramiden (Bezug Mathematik - Geometrie), Windrad und Solarbrunnen (Bezug Physik - Energie; evtl. auch Biologie - Ökologie). Die Realschule Krautheim17 hat solche Beispiele geschaffen.

Nur in Kürze sei darauf verwiesen, dass diese Aufgaben durch schulorganisatorische Maßnahmen unterstützt werden können und ggf. auch müssen. So kann es sinnvoll sein, einer Lehrkraft, die mit ihrer Klasse auf dem Schulgelände arbeiten möchte, entsprechende Doppelstunden einzuplanen, denn die praktische Arbeit erfordert zum Teil eine andere Zeiteinteilung als den 45-Minuten-Takt. Organisationsbezogene Ansätze zur Umweltbildung bzw. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Schulen finden sie im Bereich Schulqualität und nachhaltige Entwicklung (Nachhaltigkeitsaudit) hier auf umweltschulen.de.

3.7 Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit

Die geleistete Arbeit sollte - von der Planung an - nachvollziehbar dokumentiert werden. Es ist zudem unter verschiedenen Gesichtspunkten sinnvoll, die Leistungen in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Öffentlichkeitsarbeit kann bspw. darauf abzielen,

Als Instrumente bieten sich Veranstaltungen, Presseinformationen, die Einladung der Presse zu geeigneten Ereignissen sowie das Internet an.

 

Dieser Beitrag ist eine (aktualisierte) Online-Version von: Katrin Krüger und Tilman Langner: Arbeitshilfe Grünes Schulgelände. Umweltbüro Nord e.V. (Hrsg.), 1997; das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hatte 1997 die Erarbeitung dieser Broschüre gefördert.

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1 Vgl. Service - Adressen; vgl. auch den BLK-Modellversuch Grüne Meile in Neubrandenburg

2 Vgl. den BLK-Modellversuch Grüne Meile in Neubrandenburg oder das Projekt Umweltkonzepte für Schulen.

3 Hierfür kann bspw. genutzt werden: Tilman Langner: Handreichung: Umweltkonzepte für Schulen. Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V. - UfU Nord, Pöglitz, 1996

4Adresse siehe Service - Adressen

5 Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen - ZNWB (Hrsg.):

- Schule und Sicherheit. Berlin, 1996

- Arbeitshilfen zum Schulbau. Bibliographie der Vorschriften, Richtlinien und Normen zu Bau, Betriebstechnik
und Sicherheit. Berlin, 1996

- Freiflächen an Schule, Berlin (ohne Jahresangabe)

6 Bundesverband der Versicherungsträger der öffentlichen Hand - BAGUV (Hrsg.): Unser Schulhof - Probleme seiner kindgerechten und sicheren Gestaltung. Bezug über die Unfallversicherungsträger, Bestell-Nr. GUV 57.1.11

7 Siehe auch: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband: Ein Hof macht Schule. Ratschläge zur Gestaltung von Schulhöfen aus der Sicht der Unfallverhütung. München, 1987

8 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG bzw. SGB VII) vom 7. 8. 1996, BGBl. I S. 1254

9 Dieter Harant, Ulrike Köllner: Vereinspraxis. Institut für Beratung und Projektentwicklung (Hrsg.) AG SPAK, München, Stiftung Mitarbeit, Bonn, 1996

10 Sieghart Ott: Vereine gründen und erfolgreich führen. Deutscher Taschenbuch Verlag, 1996

11 so die Bezeichnungen in Mecklenburg-Vorpommern; analoge Einrichtungen gibt es in allen Bundesländern

12 Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): Förderfibel. Übersicht über Finanzierungshilfen zur Förderung von Umweltmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 1995

14 ökom, Gesellschaft für ökologische Kommunikation mbH (Hrsg.): Fundraising für die Umwelt. Finanzierungsmöglichkeiten von Umweltinitiativen. Politische Ökologie Special, München, 1994

15 Kontaktadressen siehe Service-Teil

16Kultusministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Umweltbildung und -erziehung an den allgemeinbildenden Schulen. Erlaß des Kultusministeriums vom 10. 4. 1996

17 Realschule Krautheim (Hrsg.): Spielen, Handeln, Lernen, Dokumentation des Schulhofprojekts im Bildungszentrum Krautheim

 

Dieser Beitrag ist eine (aktualisierte) Online-Version von: Katrin Krüger und Tilman Langner: Arbeitshilfe Grünes Schulgelände. Umweltbüro Nord e.V. (Hrsg.), 1997; das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hatte 1997 die Erarbeitung dieser Broschüre gefördert.

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