Die Vogelschutz-Richtlinie
war die erste von der EG erlassene Richtlinie zum Naturschutz. Die dient
zur Erhaltung der heimischen wildlebenden Vogelarten. Im Rahmen dieser
Richtlinie werden verschiedene Maßnahmen zur Vermehrung gefährdeten
Vogelarten wie Küstenschwalbe getroffen. |
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